Gesetze und Regeln

Gesetz über den Fischereischein (Landesfischereischein – LFischScheinG)

In der Fassung vom 15.September 2000 (GVBl. S. 464) unter Berücksichtigung der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Änderung des § 8 Abs. 4 Satz 2 und des § 13 Abs. 1 Satz 2 durch das Gesetz zur Anpassung landeseigener Gesetze an den Euro (Berliner Euro-Anpassungsgesetz) vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260).
Aktuell gültige Fassung

Berliner Landesfischereigesetz (LFischG)

Unter Berücksichtigung der seit dem 1. Januar geltenden Änderung des §43 Abs. 2 durch das Gesetz zur Anpassung landeseigener Gesetze an den Euro (Berliner Euro-Anpassungsgesetz) vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260) wurde das LFischG aktualisiert.
Aktuell gültige Fassung

Mindestmaße und Schonzeiten

Die Anlagen 1 und 2 zum § 8Abs.1 des LFischG zu den Mindestmaßen und Schonzeiten stellen wir hier als PDF zum Ansehen und Downloaden bereit: Mindestmaße und Schonzeiten

Gebühren

…eine Übersicht der Kosten für die notwendigen Angelscheine tragen wir in Kürze nach…